LINKS am 22./23. Oktober 2007 in Berlin
Konferenz begrüßt Annahme des EU-Reformvertrags und fordert Beteiligung am künftigen Frühwarnsystem zur Subsidiaritätskontrolle
57 Präsidentinnen und Präsidenten von regionalen Parlamenten mit Gesetzgebungsbefugnis haben unter Vorsitz des Präsidenten des Landtags
von Baden-Württemberg, Peter Straub, auf der 11. Jahreskonferenz der CALRE am 22./23. Oktober 2007 im Abgeordnetenhaus von Berlin aktuelle Fragen der
europäischen Integration erörtert. In ihrer
Schlusserklärung hat die CALRE die Annahme des EU-Reformvertrags durch den Europäischen Rat am 18./19.
Oktober 2007 begrüßt und die nationalen Parlamente aufgefordert, die regionalen Parlamente am Frühwarnsystem zur Subsidiaritätskontrolle zu beteiligen.
Zudem haben die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Parlamente an ihre nationalen Regierungen appelliert,
die geplante Charta der Regionalen Demokratie des Europarates zu unterstützen. Die Konferenz hat sich ferner mit der Stärkung der
Finanzautonomie der Regionen befasst und eine Erklärung zum Finanzföderalismus verabschiedet. Zur Vertiefung des Themas wurde in
Berlin die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen.
Die Beiträge zur parlamentarischen Zusammenarbeit im Mittelmeerraum wie auch zur parlamentsinternen Vorbereitung von
CALRE-Konferenzen wurden zur Weiterbehandlung an den Ständigen Ausschuss verwiesen.
Zum Abschluss der Konferenz erfolgte turnusgemäß die Neuwahl des Präsidenten. Als Nachfolgerin von Landtagspräsident
Straub wurde die Präsidentin des Baskischen Parlaments, Izaskun Bilbao Barandica, per Akklamation zur neuen Präsidentin der CALRE
für die einjährige Amtszeit 2007/2008 gewählt. Die nächste Jahreskonferenz wird am 27. und 28. Oktober 2008 im Baskenland stattfinden.
Gruppenfoto zum Abschluss der CALRE-Konferenz in Berlin. In der vorderen Reihe, Bildmitte: Landtagspräsident Peter Straub
Schlusserklärung der CALRE vom 23. Oktober 2007
Die im Verfassungsprozess erzielten Fortschritte für Regionen und Kommunen im europäischen Reformvertrag verankern
- Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen, dass sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 18./19. Oktober 2007
auf einen Reformvertrag geeinigt haben, der unter weitgehender Bewahrung der Substanz des Europäischen Verfassungsvertrages die Europäische
Union bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahre 2009 auf eine erneuerte gemeinsame Grundlage stellen soll.
- Die Präsidentinnen und Präsidenten bedauern jedoch den Verzicht auf einige bedeutende Elemente des europäischen
Verfassungsvertrags – wie z. B. den Begriff Verfassungsvertrag selbst, den Verzicht auf eine verständlichere Benennung der Rechtsakte der Union,
wie die steigende Zahl von Ausnahmen, die einigen Mitgliedstaaten bei der Umsetzung bedeutender Bestimmungen der Verträge gewährt werden – was zu
einer Schwächung des Zusammenhalts der Union führen kann.
- Das rechtliche und vertragliche Fundament, das für die ursprünglichen sechs Mitgliedstaaten gefunden wurde, wird mit dem
Reformvertrag der erweiterten Europäischen Union von 27 Mitgliedstaaten angepasst. Die Europäische Union erhält damit mehr Handlungsfähigkeit,
Demokratie und effizientere Verfahren.
- Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen insbesondere, dass der Reformvertrag weitreichende Fortschritte für die Regionen,
autonomen Gemeinschaften und kommunalen Gebietskörperschaften enthält, namentlich:
- die Anerkennung der regionalen und lokalen Selbstverwaltung,
- die Ausdehnung des Subsidiaritätsprinzips unter Einschluss der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften,
- die bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten,
- das Frühwarnsystem zur Subsidiaritätskontrolle,
- die Anerkennung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis im Subsidiaritätsprotokoll,
- das Klagerecht des Ausschusses der Regionen bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip.
Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen zudem die im Reformvertrag verankerte Stärkung der Rolle
der nationalen Parlamente im Frühwarnsystem zur Subsidiaritätskontrolle wie auch die Anerkennung der Zuständigkeiten
der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Organisation der Dienste von allgemeinen Interesse.
- Die Präsidentinnen und Präsidenten sehen sich durch die Einigung des Europäischen Rates und
die „Berliner Erklärung“ vom 25. März 2007 bestätigt, dass grundlegende Ziele des europäischen Einigungsprozesses nur gemeinsam erreicht
werden können und sich die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und ihre Regionen sowie Kommunen die Aufgaben teilen. Die Bewahrung der
europäischen Vielfalt der Sprachen, Kulturen und Regionen und die Erreichung der gemeinsamen europäischen Ziele erfordern dies. So kann
und muss jede Ebene ihren Beitrag zur europäischen Identität leisten.
- Die Europäische Union wird zunehmend zu einem Mehrebenensystem, bei dem das Handeln auf regionaler und lokaler Ebene
unerlässlich ist, damit die Ergebnisse den Erwartungen der Bürger entsprechen.
Die lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften und der Ausschuss der Regionen haben im Laufe der Jahre zunehmend proaktive Wege gefunden, um auf europäische
Initiativen frühzeitig Einfluss zu nehmen. Diese wertvollen Beiträge sind unerlässlich für den Aufbau eines stärkeren Europas
– nach innen und nach außen.
- Die Präsidentinnen und Präsidenten setzen sich dafür ein, dass der europäische Reformimpuls neben der demokratischen
Legitimation auch die parlamentarische Dimension der Europäischen Union auf der nationalen wie auf der regionalen Ebene stärkt.
Zu diesem Zweck erklären sie sich zu neuen Formen der Zusammenarbeit mit den jeweiligen nationalen Parlamenten bereit, auch im Hinblick
auf eine bessere Anwendung des Subsidiaritätsprinzips.
- Angesichts der zunehmenden Europäisierung von Entscheidungen auch auf der regionalen Ebene geht es um mehr als um
verbürgte Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte der Regionen in Angelegenheiten der Europäischen Union. Es geht auch und
vor allem um die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an dem europäischen Einigungsprozess. Sie durch Information und
Motivation auf dem Weg nach Europa mitzunehmen, bleibt auch im Hinblick auf den Reformvertrag eine vorrangige staatliche und
gesellschaftspolitische Aufgabe. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind in einer bevorzugten Position, um den
Bürgerinnen und Bürgern greifbare Ergebnisse zu liefern. Die Herausforderungen, denen sie tagtäglich gegenüberstehen, erfordern eine
detaillierte Kenntnis der diversen Probleme, in dem Versuch, die vielfältigen Anforderungen anzugehen und die Erwartungen der Bürger zu erfüllen.
- Aufgrund ihrer Bürgernähe und ihrer Mittlerfunktion gegenüber der Öffentlichkeit sind die Regionalparlamente wichtige
Garanten für das Gelingen des europäischen Einigungswerkes und tragen zur Reduzierung des regionalen parlamentarischen Defizits
im Beschlussfassungsverfahren der Gemeinschaftsorgane bei.
Subsidiaritätskontrolle in der Praxis
- Nach Auffassung der Präsidentinnen und Präsidenten ist die aktive Teilhabe der Regionalparlamente an der Subsidiaritätskontrolle
in der Europäischen Union durch geeignete Verfahren geboten.
- Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen deshalb das von der Europäischen Kommission seit September 2006 praktizierte
de-facto-Frühwarnsystem als ersten Schritt zu einer wirksamen Subsidiaritätskontrolle. Unbefriedigend an diesem Verfahren ist, dass die
Kommission – im Unterschied zu dem Reformvertrag – nicht verpflichtet ist, ihren Vorschlag zu überprüfen, wenn die Parlamente mit einfacher
Mehrheit der Stimmen dies verlangen. Ziel bleibt deshalb die Einführung des vorgesehenen Frühwarnsystems. Die Präsidentinnen und Präsidenten
begrüßen in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines gestärkten Mechanismus zur Subsidiaritätskontrolle. Zum einen wird die Frist für die Abgabe
von Subsidiaritätseinwendungen durch die nationalen Parlamente von sechs auf acht Wochen verlängert. Zum anderen erhalten Rat und Europäisches
Parlament das Recht, in Übereinstimmung mit Subsidiaritätseinwendungen der nationalen Parlamente, eine Initiative bereits in der ersten Lesung zu
verhindern. Die Verlängerung der Prüfungsfrist wird die Einbeziehung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis in die Kontrolle des
Subsidiaritätsprinzips erleichtern.
- Der Reformvertrag stärkt die Entwicklung der regionalen Dimension der Gemeinschaftspolitik, die sich durch das
Subsidiaritätsprotokoll auf die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips auswirkt.
Im Hinblick darauf halten es die Präsidentinnen und
Präsidenten für dringlich, die Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips im Sinne der Regionen weiter voranzutreiben. In diesem Zusammenhang fordern
die Präsidentinnen und Präsidenten Parlament, Rat und Kommission auf, nach dem Muster des zwischen ihnen am 25. Oktober 1993 unterzeichnete
Abkommens ein entsprechendes interinstitutionelles Abkommen zu schließen, mit dem Ziel, die im beigefügten Protokoll zum Reformvertrag vorgesehenen
Kriterien über die Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes schnellstmöglich umzusetzen.
- Die bisherige Praxis des de-facto-Frühwarnverfahrens lässt offen, welchen Maßstab die Europäische Kommission anwendet, um die Einhaltung
des Subsidiaritätsprinzips zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob die Mitgliedstaaten ein Problem selbst ausreichend lösen können.
So vertritt die Europäische Kommission die Position, dass eine europäische Regelung immer dann erforderlich sei, solange nur ein Teil der Mitgliedstaaten
ein Problem ausreichend lösen kann. Wäre dies richtig, würde das Subsidiaritätsprinzip um seine praktische Bedeutung gebracht. Denn immer, wenn ein
Mitgliedstaat (von 27) nicht in der Lage wäre, ein Problem ausreichend zu lösen, könnte die Europäische Union die Aufgabe an sich ziehen. Um eine
Aushebelung des Subsidiaritätsprinzips zu verhindern, ist die Europäische Kommission beweispflichtig, dass neben der Erfüllung der anderen Kriterien eine
Mehrheit der Mitgliedstaaten offenkundig nicht in der Lage ist, ein Problem ausreichend selbst zu lösen.
- Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen die Initiative des Ausschusses der Regionen, durch die Einrichtung eines interaktiven
Subsidiaritätsnetzwerks einen Beitrag zur aktiven Partizipation der Regionen und Kommunen an der Subsidiaritätskontrolle zu leisten. Besondere Bedeutung
misst die CALRE dabei der Subsidiaritätskontrolle in der prälegislativen Phase zu.
- Ergänzend zu dem de-facto-Frühwarnsystem bietet das Netzwerk den Regionalparlamenten aufgrund der von den beteiligten Parlamenten in
Testläufen gesammelten Erfahrungen die Möglichkeit, Subsidiaritätsrügen unmittelbar in den europäischen Entscheidungsprozess einzuspeisen. Die Testläufe
zeigen zudem, dass das Subsidiaritätsnetzwerk des Ausschusses der Regionen dazu beitragen kann, die Europafähigkeit der Regionalparlamente zu verbessern
und sie dadurch näher an die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene zu bringen.
- Die Umsetzung und Kontrolle des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordert ein verstärktes parlamentarisches Engagement.
In diesem Zusammenhang empfiehlt sich ein intensiver Meinungs- und Erfahrungsaustausch der Regionalparlamente auf europäischer und nationaler Ebene
insbesondere auch über die verfahrensmäßige Behandlung regionalrelevanter Vorhaben der Europäischen Union.
- Die Präsidentinnen und Präsidenten ermuntern schließlich die Regionalparlamente, sich an dem Subsidiaritätsnetzwerk des Ausschusses der
Regionen zu beteiligen.
Transparenz
- Die Präsidentinnen und Präsidenten erklären im Hinblick auf die Ratifikation des Reformvertrags ihre Bereitschaft, zur besseren Information
der Bürgerinnen und Bürger über den Vertrag beizutragen.
- Die Präsidentinnen und Präsidenten betonen die Bedeutung eines demokratischeren und transparenteren Europas mit einer gestärkten Rolle des
europäischen Parlaments und der nationalen und regionalen Parlamente, und einer größeren Transparenz der Arbeiten im Rat. Darüber hinaus begrüßen sie, dass
der Reformvertrag ein Initiativrecht vorsieht, dass es einer Million Bürgern ermöglicht, die Kommission aufzufordern, Rechtsetzungsvorschläge vorzulegen.
Charta der Regionalen Demokratie
- Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen und unterstützen die Initiative des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE),
mit der Charta der Regionalen Demokratie einen Referenzrahmen für die regionale Demokratie in Europa zu schaffen. Sie betonen, dass regionale Demokratie
ohne direkt gewählte parlamentarische Versammlungen unvollkommen bleibt. Sie ermuntern den Ministerrat des Europarates, die Charta baldmöglichst anzunehmen.
Die Europäische Regionalpolitik vor dem Hintergrund der Überprüfung des EU-Finanzrahmens im Jahr 2008
- Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen den Beschluss des Europäischen Rates vom Dezember 2005, die Europäische Kommission zu bitten,
sämtliche Aspekte der EU-Ausgaben zu überprüfen und darüber 2008/2009 Bericht zu erstatten. Genauso wie die institutionelle Struktur der EU muss auch der
EU-Finanzrahmen an neue Herausforderungen angepasst werden, um die Zukunftsfähigkeit der Union zu sichern.
- Der soziale, wirtschaftliche und territoriale Zusammenhalt ist gemäß Artikel 2 des EU-Vertrages ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
und für die Bürgerinnen und Bürger ein sichtbares Zeichen europäischer Solidarität, welches dazu beiträgt, die unterschiedlichen Entwicklungsniveaus der
verschiedenen Regionen und die Rückständigkeit der benachteiligsten Regionen zu mildern, indem besondere Aufmerksamkeit den ländlichen Gebieten, den
Gebieten, die von industriellem Wandel betroffen sind und den Regionen, die unter schwersten und dauerhaften natürlichen oder demographischen Hindernissen
leiden, wie den nördlichsten Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte sowie Inseln, Grenz- und Bergregionen gewidmet wird.
- Als regionale Haushaltsgesetzgeber können regionale Parlamente insbesondere aufgrund der Ko-Finanzierung der europäischen
Regionalpolitik durch die Regionen unmittelbar von der Prioritätensetzung des EU-Haushalts betroffen sein. Die regionalen Parlamente wünschen deshalb, dass
sie zusammen mit ihren jeweiligen regionalen Regierungen angemessen an den Beratungen zur Überprüfung des EU-Haushalts beteiligt werden.
- Im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit des EU-Haushalts einerseits und die Sparzwänge in den nationalen Haushalten andererseits halten es die
Präsidentinnen und Präsidenten für angezeigt, dass sich die künftige Finanzstruktur auf solche Bereiche konzentriert, die einen „europäischen Mehrwert“
zugunsten einer solidarischeren und nachhaltigen Entwicklung bringen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen, welche Gesellschaft, Wirtschaft sowie Bürgerinnen
und Bürger in die Lage versetzen, als freie Partner in einer globalisierten Welt aufzutreten und deren Vorteile zu nutzen.
- Die Präsidentinnen und Präsidenten sind der Auffassung, dass eine Reform des EU-Haushalts nicht von der Erweiterungspolitik getrennt
betrachtet werden kann. In diesem Zusammenhang weisen sie darauf hin, dass nach der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2007 „Auswirkungen
der künftigen Erweiterungen auf die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik“ für einen Beitritt der heutigen beiden Kandidatenländer zum jetzigen Zeitpunkt allein für
die Strukturförderung in der Förderperiode von 2007 – 2013 zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 105 Milliarden EUR aufgebracht werden müssten. In der Konsequenz
muss nach Auffassung der Präsidentinnen und Präsidenten in künftige Beitrittsentscheidungen eine Folgenabschätzung auch im Hinblick auf die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Europäischen Union einbezogen werden.
Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen
- Die Präsidentinnen und Präsidenten erklären ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen und Organen, in erster Linie
dem Europaparlament, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen, der COSAC wie auch mit dem Europarat, um die Demokratie in Europa zu stärken. Im Hinblick auf die
Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2009 werden sich die Präsidentinnen und Präsidenten dafür einsetzen, dass ihre Regionalparlamente mit den Europaabgeordneten
gemeinsame Veranstaltungen und Aktionen durchführen, um die Bürger auf die Bedeutung dieser Wahl aufmerksam zu machen.
- Die Präsidentinnen und Präsidenten ersuchen den Präsidenten der CALRE, diese Erklärung den Organen und Institutionen der Europäischen Union, dem
Europarat und den anderen europäischen Verbänden zuzuleiten.
Schlussbestimmungen
- Die Präsidentinnen und Präsidenten fordern alle Teilnehmer an der Regierungskonferenz auf, sich dafür einzusetzen, dass die Ratifizierung des
Reformvertrages vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 erfolgt.