Auf der Grundlage des vom Landtag im Jahr 2005 eingeführten Bemessungsverfahrens werden die Bezüge der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg zum 1. Juli 2010 angepasst.
Dieses Indexierungsverfahren ist so geregelt, dass das Statistische Landesamt dem Landtag statistische Durchschnittswerte mitteilt, die sich aus der allgemeinen Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst ergeben.
Für die Pauschalen ermittelt das Statistische Landesamt die Werte anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes, der Preise für Hotels und Gaststätten sowie des Kraftfahrerpreisindexes.
Bemessungszeitraum für die aktuelle Anpassung sind die Monate 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009.
In der entsprechenden Mitteilung des Statistischen Landesamts werden für diesen Zeitraum die gewogene Maßzahl der Einkommensentwicklung in Baden-Württemberg mit -1,53 Prozent,
der Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg mit -0,6 Prozent, der Anstieg der Preise für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen nach dem Verbraucherpreisindex für
Deutschland mit 2,2 Prozent und der Kraftfahrerpreisindex für Deutschland mit -5,7 Prozent beziffert.
Laut Bekanntmachung des Landtagspräsidenten vom 18. Mai 2010 betragen demnach ab 1. Juli 2010
| - | die Entschädigung (§ 5 Abs. 1 Abgeordnetengesetz) | 5047 EUR; |
| - | die allgemeine Kostenpauschale (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abgeordnetengesetz) | 992 EUR; |
| - | die Tagegeldpauschale (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Abgeordnetengesetz) | 433 EUR; |
| für Abgeordnete mit Wohnsitz in Stuttgart | 374 EUR; | |
| - | die Reisekostenpauschale (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Abgeordnetengesetz) | |
| für Abgeordnete mit Wohnsitz in Stuttgart | 335 EUR; | |
| sie erhöht sich bei einer Entfernung des Wohnsitzes des Abgeordneten vom Sitz des Landtags | ||
| bis 50 km auf | 419 EUR, | |
| bis 100 km auf | 503 EUR, | |
| bis 150 km auf | 587 EUR, | |
| bis 200 km auf | 673 EUR, | |
| bis 250 km auf | 757 EUR, | |
| über 250 km auf | 840 EUR. |