Die
Fachausschüsse bereiten die Entscheidungen des Plenums - also der Vollversammlung - vor. Sie sind der Ort für eine gründliche und detaillierte Beratung unter den
Experten aller Fraktionen, denn kein Abgeordneter kann sich mit allen vom Landtag zu
treffenden Entscheidungen bis in jede Einzelheit beschäftigen. Die Aufgabengebiete der
Fachausschüsse entsprechen im Prinzip dem Zuschnitt der Ministerien. Ein besonderes
Gremium ist der Ständige Ausschuss. Er wahrt als sogenanntes Zwischenparlament nach Ablauf
der Wahlperiode oder nach einer vorzeitigen Landtagsauflösung bis zum Zusammentritt des
neuen Landtags die Rechte des Parlaments gegenüber der
Regierung; während der
Wahlperiode hat der Ständige Ausschuss die Aufgaben eines Fachausschusses für Verfassungs-
und Rechtsfragen.
Ein Ausschuss ist - wenn man so will - ein verkleinerter Landtag, denn jede
Fraktion entsendet
entsprechend ihrer Stärke eine bestimmte Anzahl von
Abgeordneten. In der Regel tagen die
Ausschüsse nichtöffentlich, also hinter verschlossenen Türen. Zu ihrer Information können die
Ausschussmitglieder aber öffentliche Anhörungen zu einem speziellen Thema durchführen
lassen. Bei diesen sogenannten "Hearings" kommen Sachverständige, Interessenvertreter oder
Betroffene zu Wort.
Die Landtagsausschüsse handeln nicht nach außen, sondern sind Organe, die die Grundlage für die Entscheidungen des Parlaments treffen. Ihre Beratungsergebnisse gehen nämlich mit entsprechenden Beschlussempfehlungen an das Plenum. Und das hält sich meistens an diese Empfehlungen, da die Fraktionsmeinungen ja über die Ausschüsse schon eingeflossen sind.